Wiesloch, 29. Oktober 2015. (red/pm) Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesloch am 04. Oktober 2015 ist gültig. Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die rechtliche Prüfung der Wahl hat zu keinen Beanstandungen durch das Regierungspräsidium geführt. Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe: “Der Verpflichtung des neu gewählten Oberbürgermeisters Dirk Elkemann steht damit nichts
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