Schwetzingen, 13. Mai 2019. (red/pm) Seit dem Jahr 2004 besteht für die Innenstadt Schwetzingen die „Gestaltungssatzung Innenstadt“. Mit den Regelungen zum Beispiel zu Gebäudehöhen, Dachausbildungen und der Gestaltung von Fassaden schützt sie insbesondere den historischen und städtebaulich hochwertigen Bereich der Kernstadt wie auch die denkmalgeschützten Gebäude vor gestalterisch und städtebaulich unerwünschten Veränderungen durch nicht abgestimmte
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