Schwetzingen, 12. März 2016. (red/pm) Für reichlich Unmut sorgte die Gestaltung der Schlossstraßenfassade des Neubaus am Standort des ehemaligen „Löwen“. Die Art der Gestaltung stieß den Verantwortlichen auf, vor allem aber die zahlreichen Abweichungen von der Baugenehmigung und den Vorgaben der städtischen Gestaltungssatzung. Information der Stadt Schwetzingen: „Nicht nur bei Bürgerschaft und Gemeinderat, sondern insbesondere auch
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